AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UNIQ.RENTALS GmbH zur Vermietung von Sportwagen und Zubehör

Vers. 1.1 vom 15.06.2024

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, RENTALS GmbH (Marlene-Dietrich-Allee 14, 14482 Potsdam), vertreten durch Stefanie van Humbeeck und Daniel Bergau und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
  5. Wird eine Abweichung zu den Mietbedingungen schriftlich formuliert, so hat diese Abweichung Vorrang, beziehungsweise ergänzt sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Leistungsumfang und -beschreibung

Die folgenden Leistungen können Vertragsbestandteil der vorliegenden AGB sein

 

§ 2.1 Vermietung von Sportwagen und Zubehör

  1. Die Kunden können bei uns Sportwagen und Zubehör (u.a. Dachboxen) anmieten.
  2. Weitere Leistungen, vor allem Reiseleistungen, werden von uns nicht erbracht. Es ist steht Ihnen frei den Mietwagen und/oder das jeweilige Zubehör eigenverantwortlich und dem Zweck entsprechend zu nutzen.
  3. Mehrere Mieter des Mietwagens bzw. des Zubehörs haften als Gesamtschuldner.
  4. Im Rahmen des Mietverhältnisses wird ein separater Mietvertrag zwischen uns und dem Kunden geschlossen, welcher weitere Bedingungen des Mietverhältnisses regelt.
  5. Sportwagen und jeweiliges Zubehör werden nachfolgend zusammen als „Mietsachen“ bezeichnet.

§ 2.2. Onlineshop mit Geschenkgutscheinen

  1. Zudem bieten wir einen Onlineshop zum Verkauf von Geschenkgutscheinen an.
  2. Der Verkauf der Gutscheine erfolgt direkt über unseren eigenen Onlineshop.
  3. Der Versand der Gutscheine kann wahlweise digital als PDF-Dokument per E-Mail, oder per Post als ausgedruckter Papiergutschein erfolgen.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Homepage stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dies gilt sowohl für die Mietsachen als auch für die Gutscheine im Online-Shop.
  2. Der Abschluss eines Vertrages kommt erst durch die Buchung des Kunden und darauffolgende Annahmebestätigung durch uns zustande. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Die Bestellung der Mietsachen kann über die Webseite, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen. Die Bestellung der Gutscheine erfolgt direkt über den Onlineshop.
  3. Wir werden den Zugang der von Ihnen abgegebenen Bestellung bzw. Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung annehmen.
  5. Sollte die Reservierung der von Ihnen bestellten Mietsache nicht möglich sein, etwa weil das entsprechende Fahrzeug bzw. das jeweilige Zubehör nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und ggf. bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
  6. Sollte die Mietsache aufgrund eines Schadens oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht zur gebuchten Nutzungsdauer zur Verfügung stehen, so haben Sie das Recht zur sofortigen Kündigung des Nutzungsvertrages. In diesem Falle erhalten Sie das Nutzungsentgelt umgehend zurück. Ein Ersatzobjekt steht nicht zur Verfügung. Jegliche Schadenersatzansprüche aufgrund des Fahrzeugausfall sind ausgeschlossen.

 

§ 4 Preise und Stornierungsgebühren

  1. Sämtliche unserer Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Mit Abschluss des Mietvertrages für die Dauer der Nutzung der Mietsache verpflichten Sie uns gegenüber, den vertraglich festgehaltenen Mietpreis zu zahlen. Dabei wird jeder angefangene Kalendertag bezüglich der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet.
  3. Die vereinbarte Tagesmiete wird im Mietvertrag festgehalten.
  4. Anfallende Kosten während der Nutzung des Mietwagens durch Sie, wie zum Beispiel, Kraftstoff, Mautgebühren oder ähnliches sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind Ihnen selbst zu tragen.
  5. Es besteht kein Anspruch Ihrerseits bezüglich einer Änderung in den Punkten Mietbeginn, Fahrzeugübernahme oder Ausstattung. Eine Umbuchung kann nur nach Absprache mit uns durchgeführt werden. Hierzu muss der ursprüngliche Mietvertrag gekündigt (Rücktritt) und durch einen neuen Mietvertrag ersetzt werden.
  6. Eine Fahrleistung von 100km je Miet-Tag ist grundlegend im Mietpreis der Sportwagen inbegriffen, jeder weitere Kilometer wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe pro gefahrenen Mehr-KM richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und wird im Mietvertrag definiert.
  7. Eine Stornierung des geschlossenen Vertrages ist bis zu acht (8) Wochen vor Mietbeginn kostenlos. Danach ist eine Stornierung durch Zahlung von Stornogebühren möglich. Diese Gebühren richten sich wie folgt:
    • 50% des Mietpreises ab Beginn der 8. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn
    • 80 % des Mietpreises bei weniger als 2 Wochen bis zu 72 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn
    • 95 % des Mietpreises ab 72 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn
    • 100% bei Nichtabholung des gemieteten Fahrzeuges.
    • Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Eine Nichtabnahme/-abholung der Mietsache gilt als Stornierung.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Zahlungsbedingungen für die Mietsachen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders abgesprochen, sind Ihre Zahlungen durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto von uns zu tätigen. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ergibt sich mit dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto.
  2. Sie können den Mietpreis nur mit den von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen (Überweisung). Barzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Die Bezahlung der Gutscheine im Online-Shop erfolgt mit den im Online-Shop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten. Diese sind unter anderem Kreditkarte und PayPal.
  4. Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend machen.
  5. Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

 

§ 6 SCHUFA-Auskunft

  1. Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen der Mietverhältnisse eine SCHUFA-Auskunft über den Mieter einzuholen.
  2. Der Mieter erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Einholung der SCHUFA-Auskunft durch den Vermieter.
  3. Die Kosten für die Einholung der SCHUFA-Auskunft trägt der Vermieter.
  4. Die SCHUFA-Auskunft dient ausschließlich der Bonitätsprüfung des Mieters und wird vertraulich behandelt.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag abzulehnen oder zu kündigen, wenn die SCHUFA-Auskunft negative Informationen über den Mieter enthält.

 

§ 7 Kaution bei Mietsachen

  1. Zusätzlich zur Miete ist von Ihnen eine Kaution für die Mietsache vor der Nutzung zu entrichten. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche unserseits aus diesem Vertrag.
  2. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Fahrzeug oder des Zubehörs und wird im Mietvertrag vereinbart. Sie beträgt bei Mietfahrzeugen jedoch mindestens 1.500 Euro.
  3. Die Kaution ist vorab per Überweisung auf das im Mietvertrag oder auf der Rechnung angegebenen Konto zu überweisen.
  4. Die Überweisung der Kaution muss von dem persönlichen Girokonto des Mieters erfolgen. Eine Überweisung von Dritt-Konten wird nicht akzeptiert.
  5. Am Ende der Mietdauer erhalten Sie die Kaution entsprechend Ihrer Zahlungsweise innerhalb von max. 3 Werktagen zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht.

 

§ 8 Versicherungen

  1. Unsere Mietfahrzeuge sind entsprechend den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für die Mietdauer Vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt in Höhe von 2.500 EUR oder 5.000 EURO. Der für das jeweilige Mietfahrzeug zutreffende Selbstbehalt wird im Mietvertrag festgehalten.
  2. Unsere Mietfahrzeuge sind grundsätzlich als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen und versichert.
  3. Fahrzeugpapiere sollten bei Abwesenheit nicht im Fahrzeug verbleiben, da bei einer Entwendung des Fahrzeugs die Papiere sicher aufbewahrt sein müssen.

 

§ 9 Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt mit dem zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Abholtermin und endet an dem vereinbarten Endtermin. Diese werden im Mietvertrag niedergeschrieben.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Vertragsparteien bleibt von der vertraglich vereinbarten Mietdauer unberührt.
  3. Setzen Sie den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  4. Sie sind verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Rückgabedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Geben Sie die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so sind wir berechtigt für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 10 Vom Mieter zu tätigende Angaben während der Buchung der Mietsache

  1. Der Kunde ist verpflichtet, während der Buchung/Reservierung alle relevanten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
  2. Sollten während der Buchung/Reservierung falsche Daten angegeben worden sein, besteht kein Recht auf Erstattung der bezahlten Mietsumme.
  3. Insbesondere bei Angabe des Alters des Mieters ist der Kunde verpflichtet, die korrekten Angaben zu machen.
  4. Sollte bei der Kontrolle des Ausweises festgestellt werden, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  5. Eine Erstattung der bereits bezahlten Mietsumme ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aufgrund falscher Angaben während der Buchung/Reservierung entstehen.

 

§ 11 Weitere Pflichten des Kunden

  1. Bei den Mietsachen handelt es sich ganz oder teilweise um gebrauchte Sachen. Im Mietvertrag sind daher die bei der Übergabe vorhandenen Schäden erfasst. Sie werden die Mietsache bei Erhalt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und uns diese unverzüglich melden.
  2. Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften Sie dann nicht, wenn Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
  3. Jeder Fahrer des Mietfahrzeugs muss einen zum Führen des Fahrzeugs deutschen und gültigen Führerschein sowie ein gültiges deutsches Ausweisdokument besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein.
  4. Sowohl Sie als Mieter als auch sämtliche weitere Fahrer müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer zum Führen des angemieteten Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein.
  5. Die Bedienung des Mietwagens wird Ihnen bei der Übergabe durch uns erklärt. Neben dieser Einweisung müssen Sie die Betriebsanleitung bzw. das Handbuch des Mietwagens und bei der Benutzung, die sich daraus ergebenden Pflichten beachten.
  6. Sie haben die Mietsachen schonend und sachgemäß zu behandeln.
  7. Insbesondere müssen Sie beim Mietwagen für die Prüfung des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks und die Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs zu sorgen.
  8. Bei Verlassen des Mietwagens ist dieses immer ordnungsgemäß zu verschließen. Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind von Ihnen an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.
  9. Während der vertraglich vereinbarten Mietdauer sind Sie dafür verantwortlich, dass sich das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Die maximale Zuladung des Mietwagens ist dabei von Ihnen zu beachten.
  10. Sie müssen sämtliche straßenverkehrsrechtliche Regelungen beachten und die dem Fahrzeughalter obliegenden Pflichten in Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Mietsache übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Befestigung von Ladung und, sofern zutreffend, das Anhängen des Mietwagens an ein Zugfahrzeug.
  11. Fallen mit der Nutzung der Mietsache während der Mietdauer Bußgelder oder/und Strafen an, die von Ihnen verursacht und verschuldet wurden, sind diese von Ihnen vollumfänglich zu übernehmen und wir sind wenigstens im Innenverhältnis, falls erforderlich, von einer Haftung freizustellen.
  12. Für die Bearbeitungsaufwände von Bußgeldern oder/und Strafen berechnen wir pro Fall pauschal 50 EURO.
  13. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nicht auf Rennstrecken oder zur Durchführung von Rennen, Geschwindigkeitstests oder ähnlichen Aktivitäten zu nutzen. Der Mieter ist nicht berechtigt, mit der Mietsache zu Rasen oder die Höchstgeschwindigkeit zu testen.
  14. Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet Sie als Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
  15. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und -breite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung entstanden sind.
  16. Sie sind verpflichtet, uns umgehend telefonisch oder über E-Mail schriftlich bezüglich Beschädigung oder Mängel zu informieren. Unfälle mit dem Mietwagen, Vandalismus oder Diebstahl sind polizeilich zu melden und aufzunehmen.
  17. Sind Reparaturarbeiten an der Mietsache notwendig, haben Sie uns darüber unverzüglich zu informieren und unsere Weisungen einzuholen, bevor ein Werkstattauftrag erteilt wird. Dies gilt nicht bei Reparaturen, die zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erforderlich sind. Reparaturen können sodann bis zu einem Betrag von 100,00 EUR Ihrerseits beauftragt werden. Die Kosten werden von uns übernommen, sofern der zugrunde liegende Schaden nicht durch den Sie verschuldet wurde.
  18. Das Rauchen in allen Mietfahrzeugen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder andere Rauchwaren. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlung kann der Mietvertrag durch uns außerordentlich und fristlos gekündigt und Sie mit den Kosten belastet werden, welche durch eine Entlüftung, bzw. Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstanden sind, einschließlich etwaiger Ausfallkosten und dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges.
  19. Die Mitnahme von Tieren im Mietfahrzeug ist nur nach vorheriger Absprache mit uns gestattet und kann eventuell zu Mehrkosten für die Innenreinigung nach sich ziehen. Im Zweifel haben Sie für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit‑/Einreisebestimmungen zu sorgen.
  20. Das Mietfahrzeug darf, sofern nicht im Mietvertrag anders geregelt, ausschließlich durch Sie persönlich geführt werden. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Bestätigung durch uns gestattet.
  21. Auslandsfahrten mit den Mietfahrzeugen sind nur mit vorheriger Genehmigung durch den Vermieter gestattet.
  22. Die Mietfahrzeuge sind mit einer GPS-Ortung ausgestattet, um eine reibungslose Vermietung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Der Mieter akzeptiert die Verwendung der GPS-Ortung und verpflichtet sich, diese nicht zu manipulieren oder zu deaktivieren.
  23. Das Fahrzeug darf weder angeschoben noch zum Abschleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden.
  24. Der Mieter ist nicht berechtigt, gefährliche Stoffe wie leicht entzündliche oder giftige Materialien in der Mietsache zu transportieren.
  25. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Substanzen zu führen.
  26. Bei der Beförderung von Gütern verpflichtet sich der Mieter, auf das zulässige Gesamtgewicht der Mietsache zu achten und sicherzustellen, dass es nicht überschritten wird.
  27. Das gemietete Fahrzeug darf nur in absperrbaren Garagen abgestellt werden.
  28. Es ist untersagt, die Transaktionskontrolle auszuschalten oder Launch-Control-Starts (sogenannte „Formel 1 Starts) zu nutzen. Derartige Verstöße haben einen Wegfall des Versicherungsschutzes als Folge und können mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 Euro je Fall belangt werden.
  29. Die Fahrzeugreinigung in automatischen Waschanlagen ist untersagt. Die Reinigung des Fahrzeugs hat ausschließlich mit Handwäsche (Waschboxen) zu erfolgen.
  30. Bei der Nutzung gekoppelter Navigationsgeräte oder Smartphones mit dem Fahrzeug ist der Mieter selbst für die Löschung der Daten verantwortlich.

 

§ 12 Schadenshaftung des Mieters und Fernabschaltung durch den Vermieter

  1. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, die durch mangelnde Pflege, unsachgemäßen und unrechtmäßigen Gebrauch, vorsätzliche Beschädigung, den Versuch entstandene Schäden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen, Nutzung des Fahrzeugs bei der Begehung oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten oder unerlaubte Weitervermietung der Mietsache entstehen.
  2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mietfahrzeug per Fernabschaltung jederzeit und unverzüglich stillzulegen, wenn bei der GPS/Telemetrie Überwachung festgestellt wird, dass der Mieter das Fahrzeug unsachgemäß oder in einem unangemessenen Fahrstil nutzt.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in gutem Zustand zu halten und regelmäßig zu warten.
  4. Im Falle von Schäden an der Mietsache, die durch das schuldhafte Verhalten des Mieters verursacht wurden, haftet der Mieter für alle entstandenen Kosten zur Reparatur oder Ersatz der Mietsache.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten, wenn dieser vorsätzlich gegen die Vertragsbedingungen verstößt.

 

§ 13 Übergabe und Rückgabe der Mietsache

  1. Die Abholung/Übergabe der Mietsache sowie dessen Rückgabe finden, sofern nicht anders vereinbart, jeweils an unserem Geschäftssitz statt.
  2. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt an den Sie übergeben. Das Fahrzeug muss ebenfalls vollgetankt zurückgegeben werden. Sollte das Fahrzeug nicht getankt zurückgegeben werden, behalten wir, neben den Tankkosten, eine Gebühr von 30 Euro für den Aufwand von der Kaution ein.
  3. Bei der Übergabe und bei der Rückgabe haben die Parteien ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Übergabe- /Rückgabeprotokoll hinsichtlich der Mietsache zu erstellen.
  4. Bei Rückgabe der Mietsache haben Sie diese in dem Zustand zurückzugeben, in welchem Sie es erhalten haben. Insbesondere ist es in einem von innen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie die Reinigungskosten zu tragen. Ferner sind Fahrzeugpapiere und Schlüssel an uns zu übergeben.
  5. Wird die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht rechtzeitig zurückgegeben, so sind wir berechtigt für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung pro angefangener Stunde 100,00 €, höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den vereinbarten Tagesmietpreis, zu verlangen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der infolge der verspäteten Rückgabe entsteht, es sei denn, Sie haben die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten.
  6. Im Falle einer Langzeit-Miete mit integrierten Freikilometern hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Erstattung von Minder-gefahrenen Kilometern, unabhängig davon, aus welchem Grund diese entstanden sind.

 

§ 14 Rücktrittsrecht des Vermieters der Fahrzeugvermietung bei körperlicher oder physischer Einschränkung des Mieters

  1. Der Vermieter kann vom Mietvertrag mit einem Fahrzeug zurücktreten, wenn bei Übergabe des Fahrzeugs festgestellt wird, dass der Mieter aufgrund körperlicher oder physischer Einschränkungen nicht in der Lage ist, ein hochmotorisiertes Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, einen medizinischen Nachweis von einem Facharzt für Verkehrsmedizin zu verlangen, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mieters bestehen.
  3. Wenn der Vermieter aus den Punkten § 14.1 und §14.2 vom Mietvertrag zurücktritt, hat der Mieter vollen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  4. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die körperliche oder physische Einschränkung des Mieters beim Führen des hochmotorisierten Fahrzeugs verursacht werden.

 

§ 15 Gewährleistung und Haftung

  1. Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt für Verbraucher zwei (2) Jahre und für Unternehmer ein (1) Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
  2. Etwaige von uns gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
  3. Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  4. In sonstigen Fällen haften wir – so weit in Abs. 5 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 ausgeschlossen.
  5. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

 

§ 16 Gewährleistung und Haftung beim Kauf von Gutscheinen

  1. Bei Gutscheinen besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
  2. Der Käufer hat die Möglichkeit, den Gutschein vor dem Kauf auf seine Richtigkeit und Gültigkeit zu prüfen.
  3. Eine spätere Reklamation wegen Unrichtigkeit oder Ungültigkeit des Gutscheins ist ausgeschlossen.
  4. Der Verkäufer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Gutscheins.
  5. Der Gutschein ist nur für den angegebenen Zeitraum und den angegebenen Leistungsumfang gültig, hat jedoch eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
  6. Eine Barauszahlung oder Teileinlösung des Gutscheins ist nicht möglich.
  7. Der Weiterverkauf des Gutscheins ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet.

 

§ 17 Gesetzliches Widerrufsrecht

  1. Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://www.uniq.rentals/widerrufsbelehrung/
  2. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  3. Beim Kauf von digitalen Gutscheinen besteht kein Widerrufsrecht.

 

 § 18 Datenschutz

  1. Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  2. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.uniq.rentals/datenschutz/
  3. Ihre Kontaktdaten werden für 12 Monat aufbewahrt, um eventuelle Verkehrsverstöße abwickeln zu können.

 

 § 19 Europäische Streitbeilegung

  1. Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
  2. Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck des Vertrags und dem Willen der Beteiligten bei seinem Abschluss am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken.

 

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